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Lizenz- & Rechtliche Hinweise

✔ Rechtlicher Hinweis – Software-Lizenzhandel in der EU

Der Weiterverkauf gebrauchter, zeitlich unbefristeter Software-Lizenzen ist in Deutschland und der Europäischen Union rechtlich zulässig, sofern die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Diese Rechtsauffassung beruht auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH).

Lizenz- & Rechtliche Hinweise

Nutzung und Aktivierung von Produktschlüsseln

Gemäß den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen des Herstellers ist grundsätzlich ein Produktschlüssel für die Aktivierung auf einem Gerät vorgesehen. Die Nutzung der Software ist zeitlich unbegrenzt, solange sie auf demselben Gerät betrieben wird, auf dem die Aktivierung erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Neuinstallation des Betriebssystems, einer Formatierung der Festplatte oder bei einem Austausch wesentlicher Hardwarekomponenten nicht garantiert werden kann, dass der Produktschlüssel erneut aktiviert werden kann. Die Aktivierungsmöglichkeiten unterliegen den technischen und lizenzrechtlichen Vorgaben des Herstellers.

Eine gleichzeitige Aktivierung desselben Produktschlüssels auf mehreren Geräten ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen finden Sie in den offiziellen Nutzungsbedingungen sowie in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Softwareherstellers. Die für Ihr Produkt gültigen Lizenzbedingungen können Sie direkt auf der Webseite des Herstellers einsehen, indem Sie dort das entsprechende Produkt auswählen.


Herkunft und Rechtmäßigkeit der Lizenzen

Wir vertreiben ausschließlich rechtmäßig erworbene Software-Lizenzen. Die angebotenen Produktschlüssel stammen nicht aus Volumenlizenzverträgen.

Sofern ein Produkt als OEM-Version gekennzeichnet ist, wurde die zugehörige Softwarekopie vollständig von allen offiziellen Geräten, Datenträgern und Cloud-Speichern entfernt oder unbrauchbar gemacht. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich in Form eines gültigen Lizenzschlüssels.

Bei Produkten ohne OEM-Kennzeichnung wurde die Software vom ursprünglichen Erwerber ausschließlich als Lizenzschlüssel genutzt und von der offiziellen Herstellerseite heruntergeladen. Auch in diesen Fällen wurde sichergestellt, dass keine weitere nutzbare Kopie existierte.

Selbstverständlich ist es zulässig, alle verfügbaren Updates, Sicherheitspatches und Systemaktualisierungen direkt über die Webseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren.


Rechtliche Grundlage des Weiterverkaufs

Der Weiterverkauf der angebotenen Produktschlüssel erfolgt auf Grundlage von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.

Demnach tritt mit dem erstmaligen Inverkehrbringen einer Programmkopie innerhalb der Europäischen Union der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz ein. Mit dem Erwerb erhalten Sie somit eine vollwertige Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen der geltenden Lizenzbedingungen.

Diese Rechtsauffassung wurde durch den Europäischen Gerichtshof im Urteil EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012 – C-128/11 (UsedSoft GmbH ./. Oracle) bestätigt. Der EuGH stellte klar, dass auch heruntergeladene Software mit zeitlich unbefristeter Lizenz weiterveräußert werden darf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsprechung übernommen und mit Urteil vom 17. Juli 2013 – I ZR 129/08 (UsedSoft III), bestätigt, dass gebrauchte Software-Lizenzen neue Lizenzen rechtlich gleichzustellen sind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


OEM-Versionen – Rechtliche Ordnung

OEM-Software (Original Equipment Manufacturer) ermöglicht den Erwerb einer voll funktionsfähigen Software-Version zu einem günstigeren Preis. Der Handel, der Erwerb und die Nutzung von OEM-Versionen sind in Deutschland und der Europäischen Union grundsätzlich zulässig, vorbehaltlich der jeweiligen Lizenzbedingungen.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011 ist der grenzüberschreitende Handel mit OEM-Lizenzen innerhalb der EU rechtlich abgesichert.

Die angebotenen OEM-Lizenzen können unter anderem von Systemherstellern wie Dell, HP oder Fujitsu stammen und beinhalten originale Software mit gültigen Lizenzschlüsseln.

Die Funktionalität entspricht vollständig der jeweiligen Retail-Version. Unterschiede bestehen lediglich im Verpackungs- und Supportumfang, da der Hersteller bei OEM-Versionen in der Regel keinen direkten Endkundensupport anbietet.


Hinweise zum Herstellersupport

Supportleistungen des Softwareherstellers können je nach Lizenztyp eingeschränkt sein. Bei Fragen zur Bestellung, Lieferung, Aktivierung oder Installation steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.


Transparenz und Verantwortung

Marken-, Produkt- und Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und dienen ausschließlich der eindeutigen Identifikation der angebotenen Softwareprodukte.

Diese Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen der transparenten Information unserer Kunden über Lizenzmodelle und rechtliche Rahmenbedingungen.